Achtung: Änderung der Direktiven durch die GV vom 25 Mai 2023

Punkt 4 der Direktiven über die Freiburger Meisterschaften :

Alter Absatz: « Die Schüler/Schülerinnen U11, U13, U15 und U18, welche keine Lizenz des STTV besitzen, können an der Meisterschaft in Ihrer Alterskategorie und in der Serie E teilnehmen und werden den Spielern und Spielerinnen, welche D1 klassiert sind gleichgestellt. Sie können auch in den Doppelserien teilnehmen, unter der Bedingung, dass der (die) Partner (Partnerin) lizenziert ist ».

Neuer Absatz: « Die Schüler/Schülerinnen U11, U13, U15 und U18, welche noch keine Lizenz des STTV besitzen, dürfen nicht an denselben Serien wie Lizenzierte teilnehmen. Der organisierende Verein kann jedoch eine Serie organisieren, die ausschliesslich für nicht lizenzierte Junioren und/oder Erwachsene reserviert ist. Schülerinnen und Schüler, die keine Lizenz besitzen, dürfen hingegen in der Serie E-Doppel spielen, wenn sie mit einem lizenzierten Spieler eine Paarung bilden ».

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1. Basisregeln und Beschreibung der Veranstaltung

Die Freiburger Meisterschaften werden gemäss den Artikeln 30, 34 und 35 des Sportreglementes (SR) des STTV, des Artikels 7 des SR des AVVF und durch die vorliegenden Direktiven geregelt.

Es handelt sich um eine Veranstaltung, welche einem interregionalen Turnier gleichgestellt werden kann, aber welche, auf der Basis der Beteiligung und der vergebenen Titel, die Charakteristik einer individuellen, regionalen Meisterschaft aufweist.

 

2. Organisator

Die Generalversammlung des FTTV bestimmt den Club oder den ad-hoc-Verbund von mehreren Clubs, welche die Meisterschaft organisieren. Gibt es an der Versammlung keine Kandidaten, sucht das Komitee des FTTV einen Organisator.

 

3. Jury

Die Jury, welche im Artikel 7.6 des SR des AVVF erwähnt wird, wird gebildet durch den Oberschiedsrichter, den Präsidenten des Organisationskomitees und einem Mitglied des Komitees des FTTV. Sie entscheidet über strittige Fälle, welche nicht durch die vorliegenden Direktiven geregelt werden und welche die Organisation vor und während der Veranstaltung betreffen.

 

4. Serien und Spielsystem

Die Schüler/Schülerinnen U11, U13, U15 und U18, welche noch keine Lizenz des STTV besitzen, dürfen nicht an denselben Serien wie Lizenzierte teilnehmen. Der organisierende Verein kann jedoch eine Serie organisieren, die ausschliesslich für nicht lizenzierte Junioren und/oder Erwachsene reserviert ist. Schülerinnen und Schüler, die keine Lizenz besitzen, dürfen hingegen in der Serie E-Doppel spielen, wenn sie mit einem lizenzierten Spieler eine Paarung bilden.

Die Kategorien U11, U13, U15 und U18 werden nach der gemischten Turnierformel durchgeführt (Vorrunde in Gruppen und Hauptrunde nachdem KO System), unabhängig der Anzahl der Einschreibungen.

Alle Serien, welche nach der Einschreibung weniger als 4 Spieler ( Spielerinnen), oder weniger als 4 Paare, beinhalten, werden annuliert. Eine Serie, welche nur 4 Einschreibungen beinhaltet, wird im Gruppenmodus durchgeführt. Eine Medaille wird nur den 3 ersten Rängen verliehen. Wenn eine Serie annuliert wiurde, können die Spieler (Spielerinnen), welche von dieser Annulation betroffen sind, in der direkt nächsten Serie teilnehmen. Es gild dasselbe für die Alterskategorien, in denen die Spieler (Spielerinnesn) U11, U13 und U15  in der nächst höheren Alterkategorie spielberechtigt sind und die Spieler (Spielerinnen) O70, O60 und O50 in der Alterskategorie direkt unterhalb spielen dürfen.

Im Falle der Annulation einer Damenserie (einzel und/oder doppel), sind die Frauen berechtigt, in der "Herrenserie", welche ihrem Herrenklassement entspricht, unter der Vorsaussetzung, dass die Anzahl der erlaubten Serien nicht überschritten wird.

Wenn die Zahl der Einschreibungen einer Serie zwischen 5 und 8 beträgt, kann der Organisator Gruppen bilden, mit oder ohne direkter Elimination in der zweiten Runde.

 

5 Einladung

Die Einladung wird den Mitgliedclubs des FTTV und dem Komitee des FTTV mindestens 30 Tage vor der Durchführung der Veranstaltung zugeschickt.

 

6. Auslosung

Die Auslosung ist öffentlich und wird im Beisein der Jurymitglieder durchgeführt. Sie findet mindestens 8 Tage vor der Veranstaltung statt. Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für die Auslosung. Er konsultiert die anderen Jurymitglieder betreffend der Organisation der Serien.

 

7. Medaillen

Die Kosten für die Medaillen gehen zu Lasten des FTTV.

 

8. Übermittlung der Resultate

Die Siegerlisten und die Resultattabellen müssen dem Zentralregister des STTV und dem Webmaster des FTTV innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der Veranstaltung geschickt werden.

 

Freiburg, den 28. Mai 2009